Deutsch-Japanische Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. (DJGA)
独日労働法協会

Über uns

Die am 28.10.1997 gegründete Deutsch-Japanische Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. (DJGA) widmet sich im Geiste der Völkerverständigung der Förderung des wissenschaftlichen Austausches zwischen japanischen und deutschen Experten des Arbeitsrechts, der Initiierung und Durchführung von Studien zum japanischen Arbeitsrecht sowie dem Vergleich der beiden Arbeitsrechtsordnungen.

Dies erfolgt insbesondere durch

  • Veranstaltung von Fachvorträgen und Fachtagungen sowie Diskussionsveranstaltungen,
  • Vergabe von Stipendien,
  • Ermöglichung von Übersetzungen und Veröffentlichungen in japanischer bzw. deutscher Sprache.

Die DJGA als ein Verein nach deutschem Recht verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 1 Abgabenordnung (AO).